AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen von „CapitalFlow“,
Definitionen
- „Anwendungsdaten“ bezeichnet sämtliche Daten des Kunden, die mittels der bereitgestellten Software, einschließlich aber nicht beschränkt auf die Pläne gespeichert und verarbeitet werden.
- „AGB“ bezeichnet diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- „Ausfallzeit“, siehe Ziffer 6.4., Besondere Bedingungen Plan (wiederkehrende Leistung).
- „Änderungsmitteilung“ siehe Ziffer 10.1., Allgemeiner Teil.
- „Bereitstellungszeit“, siehe Ziffer 6.1., Besondere Bedingungen Plan (wiederkehrende Leistung).
- „Betriebszeit“, siehe Ziffer 6.2., Besondere Bedingungen Plan (wiederkehrende Leistung).
- „Testzugang“, siehe Ziffer 3.1., Besondere Bedingungen Plan (wiederkehrende Leistung).
- „CapitalFlow“, siehe Ziffer 1.2., Allgemeiner Teil.
- „Kunde“ oder „Kunden“, siehe Ziffer 1.1., Allgemeiner Teil.
- „Leistungsänderung“ siehe Ziffer 5.6., Allgemeiner Teil.
- „Leistungsbeschreibung“ bezeichnet die spezifische Beschreibung der jeweils geschuldeten Vertragsleistung.
- „Lizenzpreis“ bezeichnet die vereinbarte Vergütung für wiederkehrende Leistungen.
- „Mindestvertragslaufzeit“ bezeichnet den vertraglich festgelegten Zeitraum, während dessen die Vertragsleistung nicht ordentlich gekündigt werden kann. Sie beginnt mit der erfolgreichen Buchung der Vertragsleistung und endet nach Ablauf des vereinbarten Zeitraums.
- „Neukunde“ bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die mit CapitalFlow bisher in keiner Geschäftsbeziehung stand und keine Vertragsleistungen von CapitalFlow bezieht oder in der Vergangenheit bezogen hat.
- „Nutzer" bezeichnet die konkrete natürliche Person, die für die Nutzung der Vertragsleistungen und insbesondere des Plan registriert wurde und die berechtigt ist, diese zu nutzen.
- „Nutzungsdaten“, siehe Ziffer 8.3., Besondere Bedingungen Plan (wiederkehrende Leistung).
- „Nutzerkonto“ bezeichnet den persönlichen Zugang des Kunden zu der Website oder Online-Plattform, der durch eine eindeutige Kombination von Benutzernamen und Passwort geschützt ist.
- "Nutzer“ bezeichnet die natürliche Person, welche den Plan verwendet.
- „Partei“ oder „Parteien“ bezeichnet einzeln entweder CapitalFlow oder den Kunden und gemeinsam CapitalFlow und den Kunde.
- „Reverse Engineering“ bezeichnet sämtliche Handlungen, einschließlich des Beobachtens, Testens, Untersuchens und des Rück- sowie ggf. erneuten Zusammenbaus, mit dem Ziel, die einzelnen Bestandteile der bereitgestellten Software festzustellen.
- „Software“ bezeichnet eine Sammlung von Programmen, Daten und Anweisungen, welche dafür bestimmt sind, die vertraglich geschuldeten Leistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen, einschließlich aber nicht beschränkt auf die Pläne (vgl. Besondere Bedingungen Plan (wiederkehrende Leistung)).
- „Sonderkündigungsrecht“ siehe Ziffer 10.2., Allgemeiner Teil.
- „Update“ bezeichnet die Fehlerbehebung / Mängelbehebung sowie die geringfügige Verbesserung und / oder Anpassung bereits vorhandener Funktionalitäten ohne Hinzufügen einer Funktionalität. Ein Update ist erkennbar durch Änderungen der nachrangigen Versionsnummern (bspw. von 2.1.1 zu 2.1.2).
- „Upgrade“ bezeichnet die mehr als nur geringfügige Verbesserung und / oder Anpassung bereits vorhandener Funktionalitäten sowie das Hinzufügen neuer Funktionalitäten. Ein Upgrade ist erkennbar durch Änderung der führenden Versionsnummer (bspw. von 2.1.0 zu 2.2.0).
- „Verlängerungslaufzeit“ bezeichnet den Zeitraum, um die sich der Vertrag nach Ablauf der ursprünglichen Mindestvertragslaufzeit automatisch verlängert, sofern keine ordentliche und fristgerechte Kündigung erfolgt.
- „Vertragsleistungen“ bezeichnet die Leistungen, die CapitalFlow gegenüber dem Kunden entsprechend der jeweiligen Leistungsbeschreibung schuldet und erbringt.
- Vertrauliche Informationen“ sind Informationen (einschließlich Geschäftsgeheimnisse), die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, unabhängig davon, ob sie in schriftlicher, elektronischer, verkörperter oder mündlicher Form mitgeteilt worden sind; dies können auch solche Informationen sein, die während einer mündlichen Präsentation oder Diskussion bekannt werden.
- „Webapp“ bezeichnet eine Softwareanwendung, die über einen Webbrowser zugänglich ist und nicht auf einem Endgerät installiert werden muss.
- „Übergabepunkt“, siehe Ziffer 2.4., Besondere Bedingungen Plan (wiederkehrende Leistung).
Allgemeiner Teil
1. Vertragspartner und Geltungsbereich
1.1 Diese AGB gelten nur für Kunden, die Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind („Kunde“ oder „Kunden“).
1.2 Die AGB gelten für alle Verträge, die im Rahmen der Geschäftsbeziehungen zwischen der CapitalFlow GmbH, Curiestraße 4, 70563 Stuttgart (nachfolgend „CapitalFlow“) und ihren Kunden geschlossen werden.
1.3 Diese Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Vertragsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen
1.4 Soweit der Kunde die Vertragsleistungen dazu nutzt, um seine Endkunden zu beraten, erfolgt diese Beratung in alleiniger Verantwortung des Kunden. CapitalFlow tritt zu keiner Zeit in eine vertragliche Beziehung mit den Endkunden des Kunden.
2. Art und Umfang der Vertragsleistungen
2.1 Der Leistungs- und Funktionsumfang der Vertragsleistungen bestimmt sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Leistungsbeschreibung, welche entweder über die CapitalFlow-Website oder auf andere angemessene Art und Weise dem Kunden zur Verfügung gestellt wird.
2.2 Soweit CapitalFlow im Rahmen der Vertragsleistungen Daten des Kunden verarbeitet, sind diese Verarbeitungstätigkeiten Teil der jeweiligen Vertragsleistung.
2.3 Sofern und soweit der Kunde im Rahmen der Vertragsleistungen eigenständig Dienste eines Dritten (z. B. Webbrowser) nutzt, unterliegen diese Dienste ausschließlich den jeweiligen Vertragsbedingungen des Dritten. CapitalFlow übernimmt keine Verantwortung für die Leistungserbringung durch Dritte. Die Verantwortlichkeit von CapitalFlow beschränkt sich ausschließlich auf die Erbringung der Vertragsleistungen. Sofern nicht ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung angegeben, wird keine bestimmte Kompatibilität zu Produkten von Dritten gewährleistet.
3. Drittprodukte und Open Source
3.1 Sofern und soweit die Vertragsleistungen Drittprodukte und/oder Open-Source-Software enthalten, unterliegen diese Drittprodukte und/oder Open-Source-Software ausschließlich ihren jeweiligen Lizenzbedingungen.
3.2 CapitalFlow stellt dem Kunden die entsprechenden Lizenzbedingungen in angemessener Art und Weise und Umfang zur Verfügung.
4. Support
4.1 CapitalFlow stellt dem Kunden einen Support-Service zur Verfügung.
4.2 Dieser ist mindestens von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 – 17 Uhr verfügbar. Ausgenommen sind sämtliche gesetzliche Feiertage in sämtlichen Bundesländern.
5. Änderungen der Vertragsleistungen und AGB
Änderungen der Vertragsleistungen
5.1 CapitalFlow ist berechtigt, Vertragsleistungen zu ändern, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Insbesondere gilt dies in folgenden Fällen:
5.1.1 soweit Vertragsleistungen Produkte anderer Hersteller enthalten und diese Produkte CapitalFlow nicht, nicht mehr oder nur noch in geänderter Form zur Verfügung stehen, ohne dass dies auf Umstände zurückzuführen ist, die CapitalFlow zu vertreten hat,
5.1.2 soweit CapitalFlow zur Änderung nach geltendem Recht verpflichtet ist, insbesondere wenn sich die geltende Rechtslage ändert,
5.1.3 soweit Capitalflow damit einem gegen CapitalFlow gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt,
5.1.4 die Vertragsleistungen nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik, den Sicherheitsbestimmungen oder den Anforderungen des Datenschutzes entsprechen oder ihre Lauffähigkeit nicht mehr gewährleistet ist,
5.1.5 wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Kunde ist, insbesondere wenn Vertragsleistungen ganz oder teilweise gegen gleich- oder höherwertige Leistungen ausgetauscht werden und die vereinbarte Soll-Beschaffenheit im Wesentlichen unverändert bleibt, oder
5.1.6 die Änderung rein technischer oder prozessualer Natur ohne wesentliche Auswirkungen für den Kunde ist.
Änderungen der AGB
5.2 CapitalFlow ist berechtigt, die AGB zu ändern, soweit dies dem Kunden zumutbar ist, und
5.2.1 soweit CapitalFlow zur Änderung nach geltendem Recht verpflichtet ist, insbesondere wenn sich die geltende Rechtslage ändert,
5.2.2 soweit CapitalFlow damit einem gegen CapitalFlow gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt,
5.2.3 die Änderung für den Kunde lediglich vorteilhaft ist,
5.2.4 die Änderung rein technisch oder prozessual bedingt ist und keine wesentlichen Auswirkungen für den Kunde hat,
5.2.5 soweit CapitalFlow zusätzliche, gänzlich neue Vertragsleistungen einführt, es sei denn, dass bisherige Nutzungsverhältnis wird dadurch nachteilig verändert.
5.3 Bei Vertragsleistungen, die nicht im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses angeboten werden, gelten immer die zum jeweiligen Zeitpunkt aktuellen AGB. Daher können bei vorgenannten Vertragsleistungen die entsprechenden Vertragsbedingungen und Leistungen unabhängig von den hier genannten Anforderungen an Änderungen geändert werden.
Ankündigungen und Kündigungsrecht
5.4 Jede Leistungsänderung wird dem Kunden mindestens 4 Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt.
5.5 Der Kunde kann die von der Leistungsänderung betroffene Vertragsleistung innerhalb 1 Monats ab Bekanntgabe der Änderung zu deren Inkrafttreten kündigen.
5.6 „Leistungsänderung“ bezeichnet jede Anpassung oder Modifikation der ursprünglich vereinbarten Vertragsleistung, sofern und soweit die Anpassung oder Modifikation nicht lediglich unwesentlichem Einfluss auf die Vertragsleistung haben. Dies gilt insbesondere für Änderungen rein graphischer Art oder die bloße Änderung der Anordnung von Funktionen.
5.7 Sonstige Kündigungsrechte des Kunden, einschließlich aus wichtigem Grund, bleiben unberührt.
6. Leistungserbringung durch Dritte
6.1 CapitalFlow ist es gestattet, Dritte (Subunternehmer) zur Erbringung von Vertragsleistungen einzubeziehen. Der Einsatz von Dritten entbindet CapitalFlow nicht von der alleinigen Verpflichtung gegenüber dem Kunden zur vollständigen Vertragserfüllung.
6.2 Soweit der Austausch oder erstmalige Einsatz eines Subunternehmers, der auch Unterauftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO ist, im Rahmen einer Leistungsänderung erfolgt, und der Kunde Widerspruch gegen diese Änderung erhebt, behält sich CapitalFlow das Recht zur fristlosen Kündigung des von der Änderung betroffenen Vertragsleistung aus wichtigem Grund vor.
7. Mitwirkungspflichten Kunde
7.1 Der Kunde ist auch ohne ausdrückliche Vereinbarung verpflichtet, die für die Erbringung der Vertragsleistungen durch CapitalFlow erforderlichen, üblichen und zumutbaren Mitwirkungsleistungen rechtzeitig und auf eigene Kosten vorzunehmen, und insbesondere die erforderlichen Informationen, Daten und Beistellungen aus seiner Sphäre für CapitalFlow zur Verfügung zu stellen.
7.2 Insbesondere ist der Kunde verpflichtet,
7.2.1 seine Stammdaten, die hinterlegte Zahlungsmethode, Rechnungsinformationen sowie Kontaktdaten aktuell zu halten;
7.2.2 sicherzustellen, dass sämtliche Daten, die er CapitalFlow im Rahmen der Vertragsleistungen zugänglich macht, durch CapitalFlow verwendet bzw. verarbeitet werden dürfen; insbesondere darf der Kunde gegenüber CapitalFlow keine Daten zugänglich machen, deren Verarbeitung durch CapitalFlow gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt;
7.2.3 Zugangsdaten für den Zugriff auf die Vertragsleistungen dem Stand der Technik entsprechend vor Zugriffen Dritter zu schützen und zu verwahren. Der Kunde wird dafür sorgen, dass eine Nutzung durch berechtigte Personen nur im vereinbarten Umfang geschieht. Ein unberechtigter Zugriff ist CapitalFlow unverzüglich mitzuteilen;
7.2.4 sicherzustellen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden durch CapitalFlow zulässig ist;
7.2.5 stets eine aktuelle Antivirensoftware zu verwenden;
7.2.6 die dem Kunden zugeordneten Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikationsinformationen vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen und nicht an Unberechtigte weiterzugeben;
7.2.7 seine IT-Systeme, mittels dessen er die Vertragsleistungen nutzt, auf dem aktuellen Stand zu halten.
7.3 Die vom Kunden zu erbringenden Leistungen stellen echte Verpflichtungen und nicht lediglich bloße Obliegenheiten dar.
7.4 CapitalFlow haftet nicht für eine Beeinträchtigung der Vertragsleistungen, insbesondere eine nur eingeschränkte oder verspätete Leistung sowie die Einhaltung von Service Levels, soweit und solange dies darauf beruht, dass der Kunde seine Mitwirkungs- oder Beistellungsleistungen nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig erfüllt. Verbindlich vereinbarte Termine verschieben sich um einen angemessenen Zeitraum, soweit vereinbarte Mitwirkungs- oder Beistellungsleistungen nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig erfüllt werden.
8. Vergütung
Allgemein
8.1 Der Kunde schuldet die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarte Vergütung. Alle Preise verstehen sich netto und, soweit Umsatzsteuerpflicht besteht, zuzüglich der geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
8.2 Um die Vertragsleistungen nutzen zu können, muss der Kunde eine Zahlungsmethode hinterlegen. Die Vergütung ist im Voraus zu leisten und wird von der hinterlegten Zahlungsmethode abgebucht. Der Kunde autorisiert CapitalFlow insoweit, die hinterlegte Zahlungsmethode zu belasten.
8.3 Bei bestimmten Zahlungsmethoden kann der jeweilige Zahlungsdiensteanbieter eine bestimmte Gebühr, wie zum Beispiel eine Auslandstransaktionsgebühr oder andere Gebühren für die Zahlungsabwicklung, verlangen. Die vor Ort anfallenden Steuern können je nach Zahlungsmethode variieren. CapitalFlow ist hierfür nicht verantwortlich.
8.4 Der Kunde bleibt für die Zahlung der Vergütung jederzeit verantwortlich. Kann eine Zahlung auf Grund eines nicht von CapitalFlow zu vertretenden Umstandes nicht erfolgreich abgewickelt werden, kann CapitalFlow die Erbringung der Vertragsleistung so lange verweigern und insbesondere den Zugang zu dem Plan so lange sperren, bis die Zahlung erfolgt ist. Der Vergütungsanspruch von CapitalFlow bleibt von der Verweigerung bzw. Sperrung unberührt.
8.5 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund seitens CapitalFlow sowie weitere Rechte bleiben unberührt.
Lizenzpreis
8.6 Der Lizenzpreis gilt für die vereinbarte Mindestvertragslaufzeit. Die für eine Verlängerung der Laufzeit zu entrichtende Vergütung entspricht mindestens der Vergütung der jeweils vorhergehenden Mindest- bzw. Verlängerungslaufzeit.
8.7 Der Lizenzpreis berechnet sich anhand der Anzahl der Nutzer.
8.8 Erhöht sich die Anzahl der Nutzer im Laufe der Vertragslaufzeit, ist CapitalFlow berechtigt, den Lizenzpreis anteilig zu erhöhen. Im Fall einer Erhöhung ist die anteilige Vergütung sofort fällig und kann von CapitalFlow von der angegebenen Zahlungsmethode abgebucht werden. In der nächsten Abrechnungsperiode wird der Lizenzpreis entsprechend angepasst.
8.9 Sinkt die Anzahl der Nutzer, bleibt die Vergütung für die laufende Vertragslaufzeit hiervon grundsätzlich unberührt. CapitalFlow kann den Lizenzpreis jedoch nach eigenem Ermessen zur nächsten Abrechnungsperiode entsprechend anpassen.
8.10 Unbeschadet dessen wird der Lizenzpreis zu Beginn einer neuen Vertragslaufzeit an die jeweils aktuelle Anzahl der Nutzer angepasst.
9. Rechnungsstellung, Aufrechnung, Abtretung
9.1 Die Rechnung wird ausschließlich digital bereitgestellt (z.B. Versand per E-Mail), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Nur auf ausdrückliche Anforderung des Kunden wird die Rechnung in Papierform postalisch versandt. Hat der Kunde die entsprechende Vertragsleistung über sein Nutzerkonto gebucht, kann CapitalFlow für die Rechnung in Papierform samt postalischem Versand ein angemessenes Entgelt verlangen.
9.2 In Rechnung gestellte Beträge sind, soweit nicht anders angegeben, sofort zur Zahlung fällig und ohne Abzüge zahlbar. Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen.
9.3 Beanstandungen gegen die Höhe einer Rechnung sind innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich an CapitalFlow zu richten. Die Unterlassung rechtzeitiger Beanstandungen gilt als Genehmigung. CapitalFlow wird in den Rechnungen auf die Folgen einer unterlassenen rechtzeitigen Beanstandung besonders hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei Beanstandungen nach Fristablauf bleiben unberührt.
9.4 Zur Aufrechnung ist der Kunde nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. CapitalFlow steht die Geltendmachung eines etwaigen Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.
9.5 Die Abtretung von Forderungen durch den Kunden ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von CapitalFlow zulässig.
10. Preisanpassungen
10.1 Unbeschadet Ziffer 8.8., 8.9. und 8.10. ist CapitalFlow berechtigt, die vom Kunden zu zahlende Vergütung für wiederkehrende Leistungen jeweils nach Ablauf von mindestens 12 Monaten seit dem Wirksamwerden der letzten Preisänderung (erstmals jedoch frühestens 12 Monate nach Vertragsschluss) mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 4 Wochen vor dem Wirksamwerden der Preisänderung („Änderungsmitteilung“) nach billigem Ermessen der Entwicklung der Gesamtkosten anzupassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind. Etwaige Kosteneinsparungen werden bei der Berechnung der Gesamtkosten von CapitalFlow berücksichtigt. Sofern die Gesamtkosten gesunken sind, wird das monatliche Entgelt entsprechend der Kostensenkung angepasst. Folgende Elemente beeinflussen die Preisberechnung für das monatliche Entgelt: Verwaltungskosten, Personalkosten bei Tarifbindung, Gemeinkosten (wie Miete, Energiekosten etc.), staatlich auferlegte Gebühren, Steuern und Abgaben. In der Änderungsmitteilung wird angegeben, welche Kostenfaktoren sich verändert haben und wie sich dies auf die Bildung des Gesamtpreises auswirkt.
10.2 Soweit CapitalFlow die Preise um mehr als 5 % des bis zum Zeitpunkt der Erhöhung geltenden Entgelts anpasst, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der entsprechenden Änderungsmitteilung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisänderung zu kündigen („Sonderkündigungsrecht"). Macht der Kunde von diesem Sonderkündigungsrecht Gebrauch, wird die Preisänderung nicht wirksam und der Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisänderung beendet. Kündigt der Kunde den Vertrag nicht oder nicht fristgerecht, wird das Vertragsverhältnis mit der neuen Vergütung fortgesetzt. CapitalFlow wird in der Änderungsmitteilung auf das Sonderkündigungsrecht sowie auf die Folgen einer nicht fristgerechten Kündigung hinweisen.
11. Datenschutz
11.1 Verarbeitet CapitalFlow personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, gilt zusätzlich zu den AGB der Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO. Dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit den Plan.
11.2 Die Parteien werden die bei der Vertragsdurchführung jeweils auf sie anwendbaren Bestimmungen über den Datenschutz in der jeweils geltenden Fassung sowie die Regelungen des Auftragsverarbeitungsvertrags einhalten.
12. Kündigung aus wichtigem Grund und Form
12.1 Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
12.2 Für CapitalFlow liegt ein wichtiger Grund insbesondere in vor, wenn
der Kunde die AGB grob und auch nach einer Abmahnung fortgesetzt oder wiederholt verletzt;
der Kunde sich auch nach einer entsprechenden Mahnung mit der Bezahlung der vereinbarten Vergütung mit mehr als zwei Monaten im Zahlungsverzug befindet oder wenn sich der Kunde auch nach Abzug etwaiger Zahlungen mit Zahlungsverpflichtungen in der Höhe der für zwei Monate vereinbarten Entgelte in Zahlungsverzug befindet.
12.3 Für die Kündigung, gleichgültig ob ordentlich oder außerordentlich, genügt Textform.
13. Gewährleistung
Sachmängel
13.1 Bei Dienstleistungen sind Ansprüche des Kunden gegen CapitalFlow wegen etwaiger Sachmängel ausgeschlossen. Die Haftungsregelungen der Ziffer 14. bleiben hiervon unberührt.
13.2 Soweit im Übrigen ein Sachmangel vorliegt, stehen dem Kunden bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Sachmängelansprüche zu:
13.2.1 Bei Kauf- und Werkverträgen das Recht Nacherfüllung zu verlangen. CapitalFlow entscheidet nach eigenem Ermessen, ob die Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder durch Neulieferung bzw. -erstellung erfolgt. Bei Sachmängeln kann die Mangelbeseitigung auch darin bestehen, dass CapitalFlow dem Kunden zumutbare Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden (Workaround).
13.2.2 Bei Kauf- und Werkverträgen das Recht auf angemessene Minderung der Vergütung oder zum Rücktritt.
13.2.3 Bei Mietverträgen (Dauerschuldverhältnisse mit laufender Überlassungsvergütung) das Recht auf angemessene Minderung der laufenden Vergütung oder auf Kündigung des Vertrags. Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, eine Minderung dadurch geltend zu machen, dass er den Minderungsbetrag von der laufenden Vergütung eigenständig abzieht. Der bereicherungsrechtliche Anspruch des Kunden, den aufgrund einer berechtigten Minderung zu viel gezahlten Teil der Vergütung zurückzufordern, bleibt hiervon unberührt.
13.3 Etwaige Schadens- und / oder Aufwendungsersatzansprüche des Kunden wegen Sachmängeln nach Ziffer 14. bleiben hiervon unberührt.
13.4 Sachmängelansprüche sind ausgeschlossen
13.4.1 bei einer nur unerheblichen Abweichung vom vereinbarten Leistungs- und Funktionsumfang,
13.4.2 soweit ein Mangel auf unsachgemäßer Nutzung beruht, bei nicht reproduzierbaren und auch anderweitig durch den Kunden nicht nachweisbaren Fehlern sowie bei Schäden, die durch eine nachträgliche und nicht von CapitalFlow mindestens in Textform freigegebene Veränderung der Vertragsleistung durch den Kunden oder Dritte entstehen, oder
13.4.3 wenn der Kunde bei Programmen und Datenbanken nicht die aktuelle Version einsetzt und der Mangel darauf beruht.
13.5 Der Kunde hat CapitalFlow gegenüber in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe aller für die Mängelerkennung und Mängelbehebung zweckdienlichen Informationen unverzüglich mindestens in Textform anzuzeigen, sofern und soweit er der Meinung ist, dass an Vertragsleistungen Mängel bestehen, oder dass ein solcher Mangel droht. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten des Mangels geführt haben, die Auswirkungen sowie das Erscheinungsbild des Mangels. Bei Kaufverträgen muss die Mitteilung bei offenen Mängeln unverzüglich nach Ablieferung und bei versteckten Mängeln unverzüglich nach ihrer Entdeckung erfolgen.
13.6 Ansprüche wegen Sachmängeln verjähren bei Kaufverträgen innerhalb 1 Jahres nach Übergabe, bei Werkverträgen innerhalb 1 Jahres ab Abnahme. Die Verjährungsverkürzung gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln nach Ziffer 14.3., 14.5., und 14.7.
Rechtsmängel
13.7 Bei Dienstleistungen sind Ansprüche des Kunden gegen CapitalFlow wegen etwaiger Rechtsmängel ausgeschlossen. Die Haftungsregelungen der Ziffer 14. bleiben hiervon unberührt.
13.8 Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden geltend, dass eine Leistung der CapitalFlow bei einem Kauf-, Werk- oder Mietvertrag seine Rechte verletzt, benachrichtigt der Kunde unverzüglich CapitalFlow mindestens in Textform. Auf Verlangen von CapitalFlow wird der Kunde CapitalFlow sämtliche Vollmachten erteilen und Befugnisse einräumen, die erforderlich sind, um den Kunden gegen die geltend gemachten Rechte Dritter zu verteidigen.
13.9 Bei Vorliegen eines Rechtsmangels bei einem Kauf-, Werk- oder Mietvertrag wird CapitalFlow dem Kunden nach eigener Wahl und auf eigene Kosten entweder (i) das Recht verschaffen, die Vertragsleistung vereinbarungsgemäß zu nutzen, oder (ii) die Vertragsleistung auf dem Kunden zumutbare Weise ersetzen oder ändern, so dass der Rechtsmangel beseitigt wird. Darüber hinaus hat der Kunde das Recht, die Vergütung angemessen zu mindern.
13.10 Im Übrigen gelten bei Rechtsmängeln die Regelungen der Ziffer 13.2.2., 13.2.3.,13.3. und 13.6. entsprechend.
14. Haftung und Verantwortlichkeit
Verantwortlichkeit für Inhalte, Daten und/oder Informationen sowie für Inhalte
14.1 CapitalFlow übernimmt keine Verantwortung, für die von dem Kunde erstellten oder bereitgestellten Inhalte, Daten und/oder Informationen. CapitalFlow ist insbesondere nicht verpflichtet, diese Inhalte, Daten und/oder Informationen auf mögliche Rechtsverstöße oder Korrektheit zu überprüfen
Haftung
14.2 Sofern keine andere vertragliche Haftungsvereinbarung vorliegt, gelten für alle gesetzlichen und vertraglichen Schadens-, Freistellungs- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden folgende Regelungen.
14.3 Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Arglist, soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt sowie bei Garantieversprechen haftet CapitalFlow unbeschränkt. Unbeschadet der Fälle unbeschränkter Haftung haftet CapitalFlow bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit außerhalb der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, sofern nicht ein Fall der unbeschränkten Haftung vorliegt. Vorstehendes gilt auch zu Gunsten von Mitarbeitern, Erfüllungsgehilfen, Vertretern und Organen von CapitalFlow.
14.4 Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
14.5 Haftungsausschlüsse oder -beschränkungen gelten nicht, soweit CapitalFlow eine Garantie übernommen hat, die vor dem Eintritt der geltend gemachten Schäden schützen soll oder wegen des Fehlens einer garantierten Beschaffenheit oder einer zugesicherten Eigenschaft.
14.6 Außer im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Übernahme einer Garantie oder wegen des Fehlens einer garantierten Beschaffenheit oder einer zugesicherten Eigenschaft haftet CapitalFlow nicht für mittelbare Schäden, wie z. B. Mehraufwand, entgangenen Gewinn oder ausgebliebene Einsparungen
14.7 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Haftung für Datenverlust
14.8 Bei Verlust von Daten haftet CapitalFlow nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden erforderlich ist. Bei einfacher Fahrlässigkeit seitens CapitalFlow tritt diese Haftung nur ein, wenn CapitalFlow mit der zum Datenverlust führenden Handlung gleichzeitig eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. Unbeschadet dessen ist die Haftung von CapitalFlow ausgeschlossen, sofern und soweit der Schaden durch eine regelmäßige Sicherung aller relevanten Daten durch den Kunden hätte vermieden werden können.
14.9 Vorstehendes gilt nicht, soweit sich CapitalFlow gegenüber dem Kunden zur Durchführung der Datensicherung ausdrücklich verpflichtet hat.
14.10 Unbeschadet dessen haftet CapitalFlow nur für Schäden des Kunden infolge von fehlerhaften oder nicht lesbaren Daten, wenn CapitalFlow diese Fehlerhaftigkeit zu vertreten hat.
Freistellung
14.11 Der Kunde stellt CapitalFlow und alle etwaigen Erfüllungsgehilfen von CapitalFlow von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die berufen auf
14.11.1 einer rechtswidrigen Verwendung der bereitgestellten Software durch den Kunden, sofern und soweit CapitalFlow hieran kein Verschulden trifft;
14.11.2 der Verwendung von Zugangsdaten des Kunden durch Dritte; oder
14.11.3 vom Kunden verursachten Verletzung von urheber-, marken-, arbeits-, wettbewerbs- und datenschutzrechtliche Vorgaben.
15. Geheimhaltung
15.1 Die Parteien sind verpflichtet, über alle vertraulichen Informationen (einschließlich Geschäftsgeheimnisse), die sie im Zusammenhang mit diesem Vertrag und dessen Durchführung erfahren, Stilschweigen zu bewahren und diese nicht gegenüber Dritten offenzulegen, weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwenden. Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zum Zweck der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag eingesetzt bzw. verwertet werden.
15.2 Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die den Parteien bereits rechtmäßig bekannt sind, die außerhalb der Erbringung der Vertragsleistungen ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt werden, die öffentlich zugänglich sind oder ohne unberechtigtes Zutun oder Unterlassen der Vertragsparteien öffentlich zugänglich werden oder aufgrund gesetzlicher, bestands- bzw. rechtskräftiger Behörden- oder Gerichtsentscheidung zugänglich gemacht werden müssen.
15.3 Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit schränkt keine Partei darin ein, für sie tätige Personen, die Zugang zu vertraulichen Informationen hatten, in anderen Projekten einzusetzen. Die Parteien sind verpflichtet, alle Mitarbeiter, Berater und sonstige Dritte, die Kenntnis von vertraulichen Informationen erhalten und nicht bereits gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, zur Vertraulichkeit entsprechend der vorstehenden Regelung zu verpflichten.
15.4 Die aus den vorstehenden Ziffern resultierenden Geheimhaltungspflichten gelten für 3 Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
16. Vertragsbeendigung
16.1 Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Kunde verpflichtet, die Nutzung der Vertragsleistungen, einschließlich aber nicht beschränkt auf den Plan unverzüglich einzustellen.
16.2 CapitalFlow steht es darüber hinaus frei, von dem Kunden die Vernichtung bzw. Löschung sämtlicher mitgelieferter Begleitmaterialien zu verlangen. Verlangt CapitalFlow die Löschung und/oder Vernichtung kommt der Kunde diesem Verlangen unverzüglich nach und bestätigt die erfolgte Löschung und/oder Vernichtung gegenüber CapitalFlow.
16.3 Es ist ausschließlich Sache des Kunden, die Anwendungsdaten rechtzeitig vor Vertragsbeendigung zu sichern.
16.4 Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses wird CapitalFlow sämtliche auf seinen Servern verbleibende Anwendungsdaten unwiderruflich löschen, sofern und soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
17. Sonstiges
17.1 Änderungen und Ergänzungen der AGB durch den Kunden bedürfen mindestens der Schriftform. Die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses bedarf gleichfalls der Schriftform. Der Schriftform gleich kommt auch eine elektronische Form mittels qualifizierter elektronischer Signatur im Sinne des § 126a BGB.
17.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise ungültig oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses AGB davon unberührt. Anstelle der gültigen oder undurchführbaren Vertragsbestimmung soll eine Regelung gelten, die den wirtschaftlichen Zielen der Parteien, wie sie zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestanden, so nahe wie möglich kommt. Maßgebend ist, was die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Undurchführbarkeit oder Ungültigkeit erkannt hätten. Das Gleiche gilt im Falle des Bestehens einer Vertragslücke.
17.3 Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten der Parteien aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Stuttgart, soweit nicht gesetzlich zwingend ein anderer Gerichtsstand vorgeschrieben ist.
Besondere Bedingungen Plan (wiederkehrende Leistung)
1. Geltungsbereich
1.1 Diese besonderen Bedingungen gelten für die Bereitstellung des Planes.
2. Leistungsumfang
2.1 Um den Plan nutzen zu können, muss sich der Kunde registrieren und ein Nutzerkonto einrichten. Nach Einrichtung des Nutzerkontos kann der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages abgeben.
2.2 Die Pläne umfassen die im jeweiligen Leistungspaket bezeichneten Programme, Softwaremodule (einschließlich Parameter und Konfigurationsdateien), Schnittstellen und Funktionalitäten.
2.3 Eine Anpassung des Planes auf die individuellen Bedürfnisse oder die IT-Systeme des Kunden ist nicht Vertragsbestandteil. Soweit nicht explizit abweichend vereinbart, schuldet CapitalFlow weder die Installation auf den IT-Systemen des Kunden noch die Konfiguration des Planes; für diese ist der Kunde ausschließlich selbst verantwortlich.
2.4 CapitalFlow stellt dem Kunden den Plan am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Server steht („Übergabepunkt“) als Webapp bereit. Die Plan verbleiben jederzeit auf dem Server von CapitalFlow. CapitalFlow schuldet nicht die Gewährleistung der Datenverbindung zwischen dem beschriebenen Übergabepunkt und dem Webbrowser des Kunden.
2.5 Die für die Nutzung erforderlichen Zugangsinformationen, die erforderliche Rechenleistung, der erforderliche Speicher- und Datenverarbeitungsplatz, sowie ein interaktives Benutzerhandbuch werden von CapitalFlow in angemessener Art und Weise bereitgestellt
3. Kostenloser Testzugang
3.1 Neukunden können den Plan bis zu 14 Tagen lang unentgeltlich testen („Testzugang“).
3.2 CapitalFlow ist berechtigt, den Testzugang jederzeit zu ändern und/oder die Bereitstellung einzustellen. Spätestens nach Ablauf der 14 Tage endet die Bereitstellung automatisch und der Testzugang wird gesperrt.
4. Besondere Mitwirkungspflichten des Kunden, technische Voraussetzungen, Haftung
4.1 Es obliegt dem Kunden, die technischen Voraussetzungen für die Nutzung des Planes zu schaffen.
4.2 Die Nutzung des Planes setzt insbesondere eine stabile Verbindung zum Internet voraus. Die Bereitstellung des erforderlichen Internetzugangs, die Verbindungen zum Internet sowie erforderliches PC-Equipment, Telefonanlagen und/oder Mobilfunkendgeräte sind nicht Gegenstand dieses Vertrags. Die hierfür anfallenden Kosten sind vom Kunde bzw. der über den Kunde berechtigten Unterlizenznehmer gesondert zu tragen.
4.3 Die weiteren technischen Voraussetzungen werden dem Kunden auf angemessene Art und Weise zur Verfügung gestellt.
4.4 Der Kunde hat ein sicheres Passwort zu wählen und ist zur Geheimhaltung der Zugangsdaten verpflichtet.
4.5 Gewährt der Kunde seinen Endkunden Zugriff auf den Plan, erfolgt dies in alleiniger Verantwortung des Kunden. Der Kunde ist insbesondere dafür verantwortlich, die Datenschutzbestimmungen gegenüber seinen Endkunden einzuhalten und alle erforderlichen gesetzlichen Pflichtinformationen bereitzustellen
4.6 CapitalFlow haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte der Pläne, sofern und soweit CapitalFlow bei der Auswahl und Pflege der Inhalte die übliche Sorgfalt angewandt hat oder die Inhalte von Dritten, insbesondere Versicherungsunternehmen und Maklerpools, erhalten hat. Gleiches gilt für die Aktualität der Inhalte, hinsichtlich derer CapitalFlow nur für eine sorgfältige laufende Pflege einsteht. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die von den Plänen zur Verfügung gestellten Inhalte auf ihre Übereinstimmung mit den jeweils geltenden einschlägigen Versicherungsbedingungen zu überprüfen. Ziffer 14., Allgemeiner Teil bleibt unberührt.
5. Instandhaltung, Updates und Upgrades
5.1 Die Pläne werden in der jeweils aktuellen Version bereitgestellt. Ein Anspruch auf Nutzung älterer Versionen besteht nicht. Die AGB gelten für die jeweils aktuelle Version.
5.2 Die Pläne werden laufend weiterentwickelt und durch laufende Updates verbessert. CapitalFlow ist zu einer Änderung oder einer Anpassung der Pläne nur dann verpflichtet, wenn eine solche Änderung oder Anpassung zur Instandhaltung dem Stand der Technik erforderlich ist. Insbesondere ist CapitalFlow nicht zu einer Weiterentwicklung verpflichtet.
5.3 Im Rahmen eines Updates wird CapitalFlow die grundlegenden Funktionalitäten der Pläne nicht verändern. CapitalFlow bleibt es unbenommen, bestimmte Funktionen zu verändern, ergänzen und/oder zu entfernen, sofern und soweit hierdurch die grundlegende geschuldete Funktionalität der Pläne nicht beeinträchtigt werden.
5.4 Updates sind grundsätzlich nicht vergütungspflichtig und durch die vereinbarte Vergütung abgegolten. Für Upgrades gelten die jeweils dem Kunde mitgeteilten Preise.
5.5 Sofern Aktualisierungen des Planes neue oder aktualisierte Hardware- oder Softwarekomponenten (z. B. Betriebssystem) auf Seiten des Kunden erfordern, sind diese vom Kunden auf eigene Kosten bereitzustellen.
5.6 Wartungsarbeiten sowie Störungen oder Unterbrechungen des Online-Dienstes werden, soweit vorher möglich, mit angemessener Frist angekündigt. Die Wartung wird regelmäßig außerhalb der üblichen Geschäftszeiten des Kunden durchgeführt, es sei denn aufgrund zwingender Gründe muss eine Wartung zu einer anderen Zeit vorgenommen werden.
6. Verfügbarkeit (Service Level Agreement)
6.1 CapitalFlow gewährleistet während der vereinbarten Bereitstellungszeit des Planes („Bereitstellungszeit“) die vereinbarte Funktionalität und Verfügbarkeit und wird diese in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten. Fehler wird CapitalFlow nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten unverzüglich im Rahmen der Gewährleistung beseitigen.
6.2 Der Plan ist als hochverfügbares System mit einer Verfügbarkeit von 24 Stunden am Tag, sieben Tage in der Woche und 365 Tagen im Jahr ausgelegt („Betriebszeit“). Eine jederzeitige Verfügbarkeit kann jedoch nicht gewährleistet werden. CapitalFlow gewährleistet insofern eine Verfügbarkeit von Plan von 99,0 % an den vereinbarten Übergabepunkten während der Betriebszeit. Der Prozentsatz der Verfügbarkeit wird nach folgender Formel berechnet:
6.3 Alle Zeitangaben verstehen sich als Angaben nach mitteleuropäischer Zeit (MEZ) bzw. Sommerzeit (MESZ). Die Zeiten werden in ganzen, abgerundeten Minuten je Kalendermonat ermittelt. Die Betriebszeit entspricht bei einem Kalendermonat von 31 Tagen 44.640 Minuten, bei einem Kalendermonat von 30 Tagen 43.200 Minuten bei einem Kalendermonat von 29 Tagen 41.760 Minuten und bei einem Kalendermonat von 28 Tagen 40.320 Minuten.
6.4 „Ausfallzeit“ sind diejenigen Minuten, an denen der Kunde innerhalb der Betriebszeit keine Konnektivität zu dem jeweiligen Übergabepunkt herstellen kann oder die betroffene Vertragsleistung insgesamt nicht oder nicht in allen ihren wesentlichen Grundfunktionalitäten für mehr als einen unwesentlichen Teil der Nutzer zur Verfügung steht.
6.5 Bei der Berechnung der Ausfallzeit bleiben Ausfälle/Beeinträchtigungen unberücksichtigt, die auf einem der folgenden Ereignisse beruhen:
6.5.1 Planmäßige Wartungsarbeiten, z. B. aufgrund von notwendigen Aktualisierungen, Aufrüstungen oder planmäßigen Neustarts eines Systems, soweit diese dem Kunden im Vorfeld angekündigt werden oder mit dem Kunden individuell einvernehmlich abgestimmt sind;
6.5.2 Außerplanmäßige Wartungsarbeiten aufgrund (i) der Befolgung von Vorgaben eines Drittanbieters (z. B. Einspielen von kritischen Security Patches), sofern der Einsatz des Drittanbieters mit dem Kunden vereinbart ist oder (ii) dringend erforderlicher Wartungsmaßnahmen, die von CapitalFlow nicht vorhergesehen und daher nicht als planmäßige Wartungsarbeiten durchgeführt werden konnten;
6.5.3 Probleme innerhalb des Netzwerks, der Infrastruktur oder der Netzanbindung des Kunden oder von vom Kunden beauftragten Dritten;
6.5.4 Ausfälle/Beeinträchtigungen, die auf dem nicht vertragsgemäßen Handeln oder Unterlassen des Kunden oder eines nicht von CapitalFlow beauftragten Dritten beruhen;
6.5.5 Versäumnisse des Kunden, vereinbarte Vorgaben/Spezifikationen zu erforderlichen Konfigurationen, Architekturen und Ausführungsumgebungen einzuhalten;
6.5.6 Handlungen nicht autorisierter Nutzer, soweit die Handlungsmöglichkeit des nicht autorisierten Nutzers dem Kunden zuzurechnen ist (bspw. durch die Nichtbeachtung angemessener Sicherheitsverfahren);
6.5.7 Vertragsgemäßes Aussetzen des Zugangs durch einen Sicherheitsvorfall zum Schutz auch des Kunden;
6.5.8 Ereignisse, die auf höherer Gewalt beruhen und nicht durch angemessene Maßnahmen von CapitalFlow kompensiert werden können.
6.6 CapitalFlow protokolliert kontinuierlich verschiedene Messwerte zu Status und Performance der Pläne und wertet diese zur Überwachung der Verfügbarkeit aus. Für den Nachweis der Verfügbarkeit sind die von CapitalFlow protokollierten Messdaten maßgeblich.
7. Nutzungsrechte des Kunden
7.1 Der Kunde erhält an dem Plan ein einfaches, auf die Laufzeit der Vertragsleistung und die Anzahl der Nutzer beschränktes Nutzungsrecht nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen:
7.1.1 CapitalFlow räumt dem Kunde ein nicht ausschließliches, weltweites, zeitlich auf die Vertraglaufzeit beschränktes Nutzungsrecht zur Nutzung des Planes zu dem bestimmungsgemäßen Zweck ein.
7.1.2 Das eingeräumte Nutzungsrecht ist nicht übertragbar, soweit nicht ausdrücklich etwas anders vereinbart wird.
7.1.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, den Plan über die nach Maßgabe dieser AGB erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder Dritten zugänglich zu machen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Insbesondere ist es nicht gestattet, den Plan oder Teile davon zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, insbesondere nicht zu vermieten oder zu verleihen. Als Dritte gelten auch mit dem Kunden verbundene Unternehmen i.S.d. § 15 AktG. Mitarbeiter des Kunden gelten nicht als Dritte. Unbeschadet dessen ist der Kunde verpflichtet, jeden Nutzer gegenüber CapitalFlow anzugeben und eine entsprechende Vergütung pro Nutzer zu entrichten.
7.1.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, den Plan zu dekompilieren, zu „reverse engineeren“, zu disassemblieren, zu vervielfältigen oder jeglichen Teil des Planes zu benutzen, um eine separate Applikation zu erstellen oder diese Handlung durch Dritte durchführen zu lassen, soweit es das Urhebergesetz nicht bereits selbst gestattet.
7.1.5 Sofern CapitalFlow während der Laufzeit der Vertragsleistung neue Versionen, Updates, Upgrades oder sonstige Änderungen im Hinblick auf den Plan bereitstellt und der Kunde hiervon Gebrauch macht, gelten die vorstehenden Rechte und Pflichten auch für diese.
8. Nutzungsrechte von CapitalFlow
8.1 Der Kunde räumt CapitalFlow das Recht ein, die bereitgestellten Anwendungsdaten, einschließlich aber nicht beschränkt auf überlassene Informationen und Unterlagen, urheberrechtlich oder anderweitig geschützte Materialien (z. B. Bildmaterial, Texte, usw.) zu verwenden, vervielfältigen, zu bearbeiten, soweit dies zur Erbringung der Vertragsleistungen erforderlich ist. CapitalFlow ist auch berechtigt, von den Anwendungsdaten ein Backup zu erstellen und/oder diese in einem Ausfallrechenzentrum vorzuhalten.
8.2 CapitalFlow ist berechtigt, die Anwendungsdaten zur Durchführung etwaiger Leistungsanalysen, Reportings, Datensicherungsmaßnahmen sowie zur Störungsbeseitigung zu analysieren, Änderungen an Datenstrukturen oder Datenformaten vorzunehmen, die Anwendungsdaten zu aggregieren, zu anonymisieren und statistisch auszuwerten und anonymisierte Auswertungen zur benutzerübergreifenden Verbesserung des Planes zu verwenden.
8.3 CapitalFlow ist berechtigt, statistische und andere Informationen über Leistung, Funktion und Nutzung des Planes (zusammenfassend: „Nutzungsdaten“) zu vervielfältigen, zu bearbeiten und zu verwenden. Die umfasst auch das Recht, die Nutzungsdaten zusammenzustellen, zu analysieren und zu aggregieren und für das Sicherheits- und Betriebsmanagement und statistische Nutzungs- und Performanceanalysen zu verwenden. Vorstehende Auswertungen der Kunden- sowie Anwendungsdaten enthalten keine personenbezogenen Daten, vertrauliche Informationen und/oder sonstige Hinweise auf einzelne Nutzer und/oder den Kunden.
8.4 Im Falle von Störungen ist CapitalFlow berechtigt, notwendige Änderungen an Format oder Strukturierung der Anwendungsdaten vorzunehmen.
8.5 Sofern und soweit während der Laufzeit des Planes, insbesondere durch Zusammenstellung von Anwendungsdaten, durch nach diesen AGB erlaubte Tätigkeiten des Kunden auf den Servern von CapitalFlow Datenbanken oder Datenbankwerke entstehen, gilt Ziffer 8.1. bis 8.4. entsprechend.
9. Überprüfung von Nutzungsrechten, Auskunft, Vertragsstrafe
9.1 CapitalFlow ist berechtigt, angemessene Maßnahmen zur Überprüfung der vertragsgemäßen Nutzung des Planes zu ergreifen. Hierzu wird der Kunde CapitalFlow ermöglichen, den vertragsgemäßen Einsatz des Planes zu überprüfen, insbesondere daraufhin, ob der Kunde den Plan qualitativ und quantitativ im Rahmen der ihm vertraglich eingeräumten Nutzungsrechte nutzt.
9.2 CapitalFlow ist insbesondere berechtigt, die IT-Systeme des Kunden mittels technischer Maßnahmen automatisiert zu überprüfen, ausschließlich um die vertragsgemäße Nutzung des Planes zu überprüfen. Diese Maßnahmen können die Analyse von Nutzungsdaten, die Überwachung der Ausführung und Nutzung des Planes sowie die Untersuchung von Netzwerkaktivitäten umfassen, unabhängig von der verwendeten Technologie oder Methode.
9.3 Auf Verlangen von CapitalFlow hat der Kunde CapitalFlow darüber hinaus entsprechend Auskunft zu erteilen, Einsicht in relevante Dokumente und Unterlagen zu gewähren sowie eine Überprüfung der eingesetzten IT-Systeme zu ermöglichen. CapitalFlow darf die Prüfung nach angemessener Vorankündigung in den Räumen des Kunden zu dessen regelmäßigen Geschäftszeiten durchführen oder durch zur Verschwiegenheit verpflichtete Dritte durchführen lassen. CapitalFlow wird darauf achten, dass der Geschäftsbetrieb des Kunden durch die Prüfung vor Ort so wenig wie möglich gestört wird.
9.4 Ergibt die Überprüfung eine Überschreitung der Nutzer um mehr als 5% Prozent oder eine anderweitige nicht-vertragsgemäße Nutzung, so trägt der Kunde die Kosten der Überprüfung, ansonsten trägt die Kosten CapitalFlow. Hat der Kunde die Überschreitung oder die anderweitige nicht-vertragsgemäße Nutzung zu vertreten, hat CapitalFlow einen Anspruch gegen den Kunden auf Zahlung einer Vertragsstrafe. Die Vertragsstrafe entspricht dem zweifachen vereinbarten Lizenzpreis, der für die vertragsgemäße Nutzung des Planes vereinbart wurde. Verwirkte Vertragsstrafen werden auf etwaige zusätzliche Schadensersatzansprüche von CapitalFlow gegen den Kunden angerechnet. Sonstige Rechte von CapitalFlow bleiben vorbehalten.
9.5 Bei der Überprüfung der vertragsgemäßen Nutzung des Planes wird CapitalFlow die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Kunden wahren und die jeweils anwendbaren Bestimmungen über den Datenschutz einhalten. Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit nach Ziffer 15., Allgemeiner Teil bleibt unberührt.
10. Vertragslaufzeit
10.1 Die Pläne werden ausschließlich als wiederkehrende Leistung angeboten.
10.2 Monatlich: Die Monatspläne werden für eine Mindestvertragslaufzeit von einem (1) Kalendermonat bereitgestellt. Nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit bzw. der Verlängerungslaufzeit verlängert sich die Laufzeit automatisch um einen (1) weiteren Kalendermonat, sofern nicht von einer der Parteien fristgerecht mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen zum Monatsende vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit bzw. Verlängerungslaufzeit ordentlich gekündigt wird.
10.3 Jährlich: Die Jahrespläne werden für eine Mindestvertragslaufzeit von 12 aufeinander folgenden Kalendermonaten bereitgestellt. Nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit bzw. der Verlängerungslaufzeit verlängert sich die Laufzeit automatisch um weitere 12 aufeinander folgende Kalendermonate, sofern nicht von einer der Parteien fristgerecht mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsende vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit bzw. Verlängerungslaufzeit ordentlich gekündigt wird.
10.4 Im Falle einer Verlängerung wird die zu dem Zeitpunkt gültige Vergütung unter Verwendung der hinterlegten Zahlungsmethode automatisch abgebucht.
10.5 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.